Wenn der Wald
sich lichtet, wird
das Wesentliche
erkennbar.

Wenn genug Raum ist, damit neue
Ideen entstehen können, wenn man
das Dickicht hinter sich lassen kann,
dann ist es eine Lichtung.

Lichtung – unser Leitgedanke

Eine Lichtung bringt nicht nur Klarheit, sie zeigt auch oft neue Wege auf, die zuvor noch nicht sichtbar waren. So wird es möglich, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Es entsteht ein Platz für Visionen, neue Ideen und gemeinsam können wir immer wieder neue Pfade betreten.

Unserer pädagogisch / therapeutischen Arbeit liegt ein Grundverständnis in der Arbeit mit Menschen zugrunde, welches sich in ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit wiederfindet. Wir gehen von einem Bild des Menschen aus, der Experte seiner eigenen Situation ist.

Individuelle
erzieherische
Hilfen

Hilfe zur
Selbsthilfe

Unsere Arbeit trägt dazu bei, Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten und den Menschen somit zu befähigen, eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten
(Hilfe zur Selbsthilfe).

Unsere Leistungen

Unsere Werte

Unsere Arbeit beruht auf grundlegenden Werten, diese stellen für uns die Basis für eine gelingende Zusammenarbeit dar.

Wertschätzung

Die Grundvoraussetzung unseres methodischen Handelns besteht in einer wertschätzenden Haltung. Dem zugrunde liegt die Idee, dass der Mensch Experte/Expertin für sein Leben und seine Situation ist.

 

Transparenz

Eine transparente Zusammenarbeit gehört für uns grundlegend zu unserem professionellen Handeln. Sie bietet allen Beteiligten Klarheit und Sicherheit.

Empathie

Empathie bedeutet für uns sich in unser Gegenüber hineinzuversetzen, die Einzigartigkeit jedes Menschen zu sehen und dessen Ressourcen zu erkennen.

Verbindlichkeit

Verlässlichkeit und verantwortungsvolles Handeln ermöglichen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Hilfe zur Erziehung

§ 27 Abs. 1 und 2 SGB VIII

Unsere Arbeit beruht in erster Linie auf der Grundlage der "Hilfen zur Erziehung". Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf der Familien, Kinder und Jugendlichen.

Erziehungsbeistandschaft

§ 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII 

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 35a SGB VIII

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Hilfe für junge Volljährige

§ 41 SGB VIII

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.

Begleiteter Umgang

§ 18 Abs. 3 SGB VIII i.V.m. §§ 1684/ 1685/ 1629 BGB

Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. In unseren Räumlichkeiten haben wir die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen Beratung und Begleitung von Umgangskontakten anzubieten.

Clearing, psychosoziale Diagnose

§ 27 Abs. 2 SGB VIII

Das Clearing ist eine Form der Hilfe in der zunächst der Unterstützungsbedarf der Klienten geklärt wird, indem zwei Fachkräfte sich ein umfassendes Bild der Familiensituation machen. Hierbei werden sowohl die Ressourcen als auch die Problemlagen der Familie in den Blick genommen. Auf diese Weise wird der Hilfebedarf der Familie ermittelt. Am Ende des Clearings steht eine umfassende psychosoziale Diagnose mit einer Empfehlung für die notwendig erachtete weitere Hilfe.

Schulbegleitungen

§ 27 Abs. 2 SGB VIII / § 35 a SGB VIII

Die Schulbegleitung wird für Kinder und Jugendliche angeboten, die beispielsweise aufgrund eines Störungs-/Krankheitsbildes oder sozialen Verhaltensauffälligkeiten Unterstützung benötigen. Die Kinder und Jugendlichen werden hierbei intensiv und individuell gefördert und bei der Integration unterstützt. 

Den Kindern und Jugendlichen soll dadurch die Teilhabe am schulischen Leben ermöglicht werden. Der eins-zu-eins Betreuungsschlüssel gewährleistet den Kindern und Jugendlichen bei auftretenden Problemen eine konstante Bezugsperson an ihrer Seite, die sie dabei unterstützt, die im Schulalltag auftretenden Herausforderungen zu meistern.

Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen

§ 27 SGB VIII i.V.m. § 34 SGB VIII, § 41 SGB VIII

Das Angebot richtet sich an weibliche Jugendliche/junge Erwachsene zwischen 16 und 21 Jahren. In begründeten Einzelfällen kann die Betreuung für einen begrenzten Zeitraum fortgesetzt werden. Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen leben in einem Einfamilienhaus in Form einer gleichgeschlechtlichen Jugendwohngemeinschaft. Diese Wohnform bietet ihnen sowohl das Lernfeld in einer Wohngemeinschaft als auch eine kontinuierliche, verlässliche Beziehung zu Erwachsenen (Fachkräfte). Zudem lernen sie selbstständig und sozial integriert zu leben.

Unsere
Leistungen

Unsere Arbeit beruht in erster Linie auf der Grundlage der "Hilfen zur Erziehung" im ambulanten Bereich.
Zudem bieten wir private Erziehungsberatung an. Unser Angebot umfasst insbesondere:

Unsere Ziele

Die konkreten individuellen Ziele werden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens unter Beteiligung der Hilfeempfänger / Hilfeempfängerinnen, den eingesetzten ambulanten Fachkräften und der fallführenden Fachkraft des Sozialen Dienstes erarbeitet und festgeschrieben. Die im Folgenden aufgeführten Inhalte beschreiben grundlegende Ziele unserer pädagogischen Arbeit. Die zielgerichtete Arbeit berücksichtigt zu jedem Zeitpunkt das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und erfordert somit die Mitarbeit des Hilfeempfängers/der Hilfeempfängerin.

Individuelle
Hilfeplanung

Ganzheitliche
Betrachtung

Hilfe zur
Selbsthilfe

Unser Team

Unser Team besteht aus Fachkräften in den Bereichen Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften und Pädagogik der frühen Kindheit. Wir haben uns zudem in Masterstudiengängen und Zusatzausbildungen vielfältig weiterqualifiziert.

Hierzu zählen die Bereiche Erlebnispädagogik, Elternkompetenztraining, Suchthilfe/Suchttherapie, kulturelle Sozialpädagogik, Recht und Beratung in der Sozialen Arbeit,  systemische Therapie, Rehabilitationswissenschaften, Soziologie und Psychologie.

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